Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.02.1979 - 17 UF 332/78 ES   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2457
OLG Stuttgart, 23.02.1979 - 17 UF 332/78 ES (https://dejure.org/1979,2457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.02.1979 - 17 UF 332/78 ES (https://dejure.org/1979,2457)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Februar 1979 - 17 UF 332/78 ES (https://dejure.org/1979,2457)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2457) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs; Anwendbarkeit der Vorschriften über den Versorgungsausgleich ; Erwerb der Versorgungsanwartschaften als soziale Funktion im Hinblick auf den anderen Ehegatten; Rechtfertigung des Vertrauens eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1979, 831
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 27.09.1978 - 17 UF 160/78

    Durchführung eines Versorgungsausgleichs ; Ausschluss eines Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.02.1979 - 17 UF 332/78
    Der Senat hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bereits dann in JW 1979 Seite 316/317 veröffentlichten Beschluß vom 27.9.1978 (17 UF 160/78), worauf wegen näherer Nachweisungen Bezug genommen wird, bejaht.
  • OLG Hamm, 14.10.2014 - 2 UF 91/14

    Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs, wenn unterbliebene Einzahlung in

    Das Amtsgericht hat weiter zu Recht darauf abgestellt, dass der mögliche zukünftige Vermögenserwerb des Antragstellers infolge einer Erbschaft nach seiner Mutter nicht so hinreichend verfestigt und konkretisiert ist, als dass er bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich Berücksichtigung finden könnte (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.1979 - 17 UF 332/78 - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht